Skip to content

Johannes Reich-RohrwigWer darf die Hausverwaltung bestellen, wenn ein Naheverhältnis oder eine familiäre Verbindung eines Beteiligten zu jemanden in der Verwaltungskanzlei besteht? Wesentlich bei dieser Frage ist, wie Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig in dem neuen Blog-Eintrag von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte feststellt, ob es sich um schlichtes Miteigentum handelt oder ob Wohnungseigentum begründet ist.

CMSDie Rechts-Updates entstehen als Kooperation mit CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte.