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Nur rund ein Viertel aller Bürgerbegehren in Deutschland betreffen Immobilien- oder Stadtentwicklungsprojekte. Ist ein solches Projekt Gegenstand eines Bürgerbegehrens, so hat dieses in 75 Prozent der Fälle keinerlei Veränderungen am Bauvorhaben zur Folge. Zu diesen Ergebnissen kommt eine empirische Untersuchung der Bergischen Universität Wuppertal (ehrlichkeitshalber muss man dazu sagen: in Auftrag wurde die Studie vom Lobbying Verband Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) gegeben).

Die meisten Bürgerentscheide, die sich gegen Immobilienprojekte richten, scheitern daran, dass sich eine Mehrheit gegen das Vorhaben ausgesprochen hat (also für das Immobilienprojekt) oder das notwendige Quorum nicht erreicht wurde. Zudem ist ein großer Teil aller Begehren gegen Immobilienprojekte unzulässig.