Mit Inkrafttreten des neuen BVergG 2018 hat sich der Beschaffungsprozess grundlegend geändert. Es kam zu Änderungen in der Abwicklung von Vergabeverfahren sowie zu neuen Verfahrens- und Auftragsarten. Außerdem wurde die
Veranstaltungsdetails
Mit Inkrafttreten des neuen BVergG 2018 hat sich der Beschaffungsprozess grundlegend geändert. Es kam zu Änderungen in der Abwicklung von Vergabeverfahren sowie zu neuen Verfahrens- und Auftragsarten. Außerdem wurde die Zulässigkeit von nachträglichen Vertragsänderungen erstmals geregelt und die E-Vergabe im Oberschwellenbereich wurde verpflichtend eingeführt.
Unsere Expert/innen bringen Ihnen die wesentlichen Änderungen im Vergaberecht nahe, durch eine praxisnahe und rechtssichere Einführung in die neue Vergabepraxis.
Inhalte:
Einleitung eines Vergabeverfahrens
• Wer ist nach dem BVergG 2018 ausschreibungspflichtig?
• Wie kommt man zur Ausschreibung?
• Gängige Vergabeverfahren
• e-Vergabe
Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
• Unterscheidung zwischen Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
• Sachliche oder unsachliche Festlegungen
• Typische unzulässige Beschränkungen des Anbietermarktes
• Bewertung durch Kommissionen des Auftraggebers (der Jury ausgeliefert?)
• Strategische Angebotslegung in der Praxis
Angebotslegung
• Neutrale Leistungsbeschreibungen („Wünsche“ der Auftraggeber; Bieterlücken und Leitprodukte)
• Fehlerquellen in Ausschreibungsunterlagen Mehrfachbeteiligungen, Bietergemeinschaften, Subvergaben
• Kommunikation mit dem Auftraggeber vorteilhaft nutzen
• Mindestlohnbestimmungen für Bieter
• Spekulative Angebote
Von der Angebotsprüfung bis zum Zuschlag
• Angebotsöffnung und Informationen über Mitbewerber
• Behebbare und unbehebbare Angebotsmängel
• Möglichkeiten durch Aufklärungsgespräche
• vertiefte Angebotsprüfung (wann und wie?)
• Zuschlagsentscheidung oder Widerruf
• Zuschlagserteilung und Leistungsvertrag
Anfechtung von Entscheidungen
• Welche Entscheidungen des Auftraggebers können angefochten werden?
• Nachprüfungsverfahren
• Kurze Fristen
• Pauschalgebühren der Verwaltungsgerichte
• Schadenersatz im Vergaberecht
Referent/innen:
Mag.a Brigitte Berchtold;
Ing. Mag. Sandro Huber
Seminarpreis: Euro 595 zzgl 20% MwSt inklusive Teilnehmerunterlagen, Verpflegung und Zertifikat
Veranstalter: WEKA-Akademie in Kooperation mit der FMA
Das neue BVergG für Bieter
07März09:0017:00Das neue BVergG für Bieter
Veranstaltungsdetails
Mit Inkrafttreten des neuen BVergG 2018 hat sich der Beschaffungsprozess grundlegend geändert. Es kam zu Änderungen in der Abwicklung von Vergabeverfahren sowie zu neuen Verfahrens- und Auftragsarten. Außerdem wurde die Zulässigkeit von nachträglichen Vertragsänderungen erstmals geregelt und die E-Vergabe im Oberschwellenbereich wurde verpflichtend eingeführt.
Unsere Expert/innen bringen Ihnen die wesentlichen Änderungen im Vergaberecht nahe, durch eine praxisnahe und rechtssichere Einführung in die neue Vergabepraxis.
Inhalte:
Einleitung eines Vergabeverfahrens
• Wer ist nach dem BVergG 2018 ausschreibungspflichtig?
• Wie kommt man zur Ausschreibung?
• Gängige Vergabeverfahren
• e-Vergabe
Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
• Unterscheidung zwischen Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
• Sachliche oder unsachliche Festlegungen
• Typische unzulässige Beschränkungen des Anbietermarktes
• Bewertung durch Kommissionen des Auftraggebers (der Jury ausgeliefert?)
• Strategische Angebotslegung in der Praxis
Angebotslegung
• Neutrale Leistungsbeschreibungen („Wünsche“ der Auftraggeber; Bieterlücken und Leitprodukte)
• Fehlerquellen in Ausschreibungsunterlagen Mehrfachbeteiligungen, Bietergemeinschaften, Subvergaben
• Kommunikation mit dem Auftraggeber vorteilhaft nutzen
• Mindestlohnbestimmungen für Bieter
• Spekulative Angebote
Von der Angebotsprüfung bis zum Zuschlag
• Angebotsöffnung und Informationen über Mitbewerber
• Behebbare und unbehebbare Angebotsmängel
• Möglichkeiten durch Aufklärungsgespräche
• vertiefte Angebotsprüfung (wann und wie?)
• Zuschlagsentscheidung oder Widerruf
• Zuschlagserteilung und Leistungsvertrag
Anfechtung von Entscheidungen
• Welche Entscheidungen des Auftraggebers können angefochten werden?
• Nachprüfungsverfahren
• Kurze Fristen
• Pauschalgebühren der Verwaltungsgerichte
• Schadenersatz im Vergaberecht
Referent/innen:
Mag.a Brigitte Berchtold;
Ing. Mag. Sandro Huber
Seminarpreis: Euro 595 zzgl 20% MwSt inklusive Teilnehmerunterlagen, Verpflegung und Zertifikat
Veranstalter: WEKA-Akademie in Kooperation mit der FMA
Ort: Hilton Plaza Vienna, 1010 Wien
Alle weiteren Infos hier
Zeit
07/03/2019 09:00 - 17:00(GMT+02:00)
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