COVID-19 hat uns immer noch fest im Griff. Dennoch gilt es, business as usual weiter zu verfolgen. Die Einkommensteuerbeiblätter für Hauseigentümer gehören zu den Aufgaben des Verwalters am Jahresanfang. Änderungen
Veranstaltungsdetails
COVID-19 hat uns immer noch fest im Griff. Dennoch gilt es, business as usual weiter zu verfolgen. Die Einkommensteuerbeiblätter für Hauseigentümer gehören zu den Aufgaben des Verwalters am Jahresanfang. Änderungen bei der AfA – bedingt durch das KonjunkturstärkungsG – sind uU zu berücksichtigen. Auch sonst gibt es immer wieder „technische“ Neuerungen, die der Immobilienverwalter bei der Erstellung der immobilienrelevanten Steuererklärungen und Einkommensteuerbeiblätter zu berücksichtigen hat. Vor allem die Judikatur trägt immer mehr zur Rechtsfortbildung bei.
Die Erstellung der Beilagen zur Einkommensteuererklärung des Vermieters, der Hausgemeinschaftserklärungen und der Umsatzsteuererklärung für Wohnungs-eigentumsanlagen erfordert ein umfangreiches Update. Laufende AfA-Berechnungen müssen adaptiert werden, die Grundanteilsverordnung hat oftmals die Umstellung der Berechnungsbasis mit sich gebracht. Informieren Sie sich über die aktuelle Gesetzeslage, die Judikatur und Rechtsmeinungen der Finanzverwaltung bei der Expertin des Immobiliensteuerrechtes aus der Kanzlei Stingl – Top Audit.
Steuererklärung 2022
23Jän.13:0017:00Steuererklärung 2022Expertenseminar
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COVID-19 hat uns immer noch fest im Griff. Dennoch gilt es, business as usual weiter zu verfolgen. Die Einkommensteuerbeiblätter für Hauseigentümer gehören zu den Aufgaben des Verwalters am Jahresanfang. Änderungen bei der AfA – bedingt durch das KonjunkturstärkungsG – sind uU zu berücksichtigen. Auch sonst gibt es immer wieder „technische“ Neuerungen, die der Immobilienverwalter bei der Erstellung der immobilienrelevanten Steuererklärungen und Einkommensteuerbeiblätter zu berücksichtigen hat. Vor allem die Judikatur trägt immer mehr zur Rechtsfortbildung bei.
Die Erstellung der Beilagen zur Einkommensteuererklärung des Vermieters, der Hausgemeinschaftserklärungen und der Umsatzsteuererklärung für Wohnungs-eigentumsanlagen erfordert ein umfangreiches Update. Laufende AfA-Berechnungen müssen adaptiert werden, die Grundanteilsverordnung hat oftmals die Umstellung der Berechnungsbasis mit sich gebracht. Informieren Sie sich über die aktuelle Gesetzeslage, die Judikatur und Rechtsmeinungen der Finanzverwaltung bei der Expertin des Immobiliensteuerrechtes aus der Kanzlei Stingl – Top Audit.
Zeit
23/01/2023 13:00 - 17:00(GMT+01:00)
Location
Seminarräume der ÖVI Immobilienakademie
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 1070 Wien
Veranstalter
ÖVI Immobilienakademie
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Kosten
€ 310,00 zzgl. 20% USt.
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