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Kfz-Stellplätze im Innenhof – 80jährige Übung , dennoch kein Recht!

Wohnungseigentümern einer Wiener Liegenschaft, denen im Zuge des Ankaufes ihrer Wohnungen das Benützungsrecht an Kfz-Stellplätzen im Hof gemäß einer gültigen Benützungsregelung übertragen wurde, wurde mit Bescheid der MA 37 der Auftrag nach §129 Abs 10 Wiener Bauordnung (WrBO) erteilt, die Verwendung der Hofflächen als Kfz-Abstellplätze zu unterlassen, obwohl Kraftfahrzeuge seit über 80 Jahren dort abgestellt wurden. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte mit Urteil von 09.02.2021 den Unterlassungsbescheid (VGW-211/005/3355/2020/VOR).

von Manuela Maurer-Kollenz/Müller Partner Rechtsanwälte GmbH

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