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Verlust des Rücktrittsrechts bei einem Maklervertrag im Fernabsatz

Maklerverträge werden regelmäßig außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Maklers im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen. Bekanntlich besteht für Verträge, die im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen werden, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht des Verbrauchers. Dieses Rücktrittsrecht fällt jedoch weg, wenn der Verbraucher den Makler zum vorzeitigen Tätigwerden auffordert.