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Airbnb Regelungen

Rund ein Viertel aller Übernachtungen in der EU sind mittlerweile schon Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb. Doch die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich stark – das ist schon recht unübersichtlich. Hier ein kurzer Überblick, den ich gerne teile:

In Berlin dürfen Hauptwohnsitze zwar unbegrenzt vermietet werden, Nebenwohnsitze jedoch nur bis zu 90 Nächte im Jahr. London erlaubt 90 Tage ohne Genehmigung, alles darüber hinaus erfordert eine spezielle Erlaubnis. Auch Paris kennt eine 90-Tage-Grenze für Hauptwohnsitze, während Nebenwohnungen strenger reguliert sind. Im Südfrankreich liegt die Grenze für Hauptwohnsitze bei 120 Tagen, Nebenwohnsitze dürfen ganzjährig vermietet werden – allerdings mit Steuererklärung und Registrierungspflicht.

Besonders restriktiv sind die Regeln auf der iberischen Halbinsel. Lissabon hat neue Genehmigungen weitgehend gestoppt, bestehende laufen bis 2030. Madrid verlangt seit 2025 zusätzlich die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer im Haus. Barcelona geht noch weiter: Ab 2029 dürfen keine Wohnungen mehr als Ferienunterkünfte registriert werden, Zimmervermietungen sind seit 2020 ohnehin untersagt.

Auch in Italien wurden die Zügel angezogen. Florenz hat 2024 neue Lizenzen komplett gestoppt und verschärft die Mietbedingungen. Auf den Balearen gilt ein Moratorium bis 2026: Auf Mallorca ist eine teure Lizenz Pflicht, in Palma sind nur Villen zugelassen. Ibiza erlaubt Vermietungen nur zu touristischen Zwecken – nicht für Remote-Arbeit.

Für alle, die es näher interessiert: Knight Frank hat eine Research dazu gemacht, von Ihnen stammen auch die folgenden Zahlen:

Airbnb-Angebote nach Standort

London: 55.484
Paris: 55.031
Südfrankreich*: 35.329
Madrid: 20.768
Mallorca & Ibiza: 14.804
Lissabon: 13.743
Barcelona: 12.926
Florenz: 11.369
Berlin: 7.113