Neues Bewertungs-Netzwerk
faircheck nennt sich das Service, das einfach online Bewertung von Immobilien verspricht. In der Versicherungsbranche bereits etabliert, will der Anbieter aus der Steiermark nun also auch den Immo-Markt aufmischen. Die Idee: Zertifizierte Sachverständige führen in allen Regionen Österreichs Begutachtungen durch und verfassen standardisierte ImmoCheck-Gutachten.
In Abhängigkeit vom Liegenschaftswert wird bereits ab € 590 netto ein vollständiges Kurzgutachten erstellt. Daneben wird ab € 265 netto ein VersicherungssummenCheck angeboten.
Der verantwortliche Immobiliensachverständige Harald Reichenbäck (Bild) über die Vorteile eines Kurzgutachtens von ImmoCheck: „Ein klarer Mehrwert ist, dass wir im Zuge der Immobilienbegutachtung eine Standort- bzw. Umgebungsbeschreibung darstellen und das Hochwasserrisiko ermitteln. Unser Gutachten berücksichtigt somit eine Vielzahl an bewertungsrelevanten Faktoren, ist kurzgefasst, klar gegliedert und leicht nachvollziehbar.“ Ein ImmoCheck-Gutachten aus dem Hause faircheck übertrumpfe somit gängige Marktwertgutachten bzw. Verkehrswertgutachten, da der Marktwert frei von Interessen Dritter ermittelt werde. Darüber hinaus werden weit mehr Umfeld- bzw. Standortfaktoren berücksichtigt als in durchschnittlichen Gutachten. Diese Informationen werden dank des Informationspartners checkmyplace.com besonders anschaulich dargestellt.
Foto: faircheck Schadenservice GmbH





„In Geschäftsraummiet- oder Unternehmenspachtverträgen finden sich mitunter Konkurrenzschutzklauseln, die entweder die Dispositionsfreiheit des Vermieters oder jene des Mieters einschränken. Solche Bestimmungen können etwa dem Vermieter verbieten, im selben Gebäude einen Konkurrenten des Mieters einzumieten, oder sie verbieten umgekehrt dem Mieter, innerhalb eines bestimmten Umkreises eine weitere Filiale zu eröffnen. In beiden Fällen bedürfen solche Klauseln grundsätzlich einer vertraglichen Vereinbarung. Unter bestimmten Umständen kann eine solche Vereinbarung aber auch stillschweigend vereinbart werden oder sich aus ergänzender Vertragsauslegung ergeben.“







