Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse und Wertsicherung ab Jänner 2026 greifen tief in bestehende Mietverträge und künftige Vertragsgestaltungen ein. Mit dem 5. mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG), dem Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) und dem Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) werden Indexierungen, Mindestbefristungen und
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Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse und Wertsicherung ab Jänner 2026 greifen tief in bestehende Mietverträge und künftige Vertragsgestaltungen ein. Mit dem 5. mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG), dem Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) und dem Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) werden Indexierungen, Mindestbefristungen und erstmals auch die freie Mietzinsbildung neu geregelt – in vielen Fällen mit unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die ARS Akademie vermittelt Ihnen einen strukturierten Überblick über die neuen Wertsicherungsregelungen im ABGB, MRG, beim Richtwert-, Kategorie- und Mindestmietzins. Auch die Wertsicherung nach Eintritt, Abtretung und Unternehmensübergang wird rechtlich sauber eingeordnet. Sie erkennen klar, welche Vereinbarungen künftig zulässig sind, welche Formvorschriften unbedingt einzuhalten sind und welche Vertragsklauseln künftig als unwirksam gelten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rückwirkenden Verrechnung, der Verjährung sowie auf der neuen „Parallelrechnung“, die künftig für viele Mietverhältnisse maßgeblich wird. Aktuelle OGH-Entscheidungen zeigen zudem, wie sich die Rechtsprechung zur Wertsicherung bereits vor Inkrafttreten der neuen Gesetze entwickelt. Zahlreiche konkrete Rechenbeispiele und Gestaltungsszenarien sorgen dafür, dass Sie die neuen Vorgaben für bestehende Verträge ebenso wie für Neuabschlüsse sofort rechtssicher in Ihre Praxis umsetzen können.
Mietpreisbremse: Neue gesetzliche Regelungen für die Wertsicherung
21Jän.09:0012:30Mietpreisbremse: Neue gesetzliche Regelungen für die WertsicherungMindestbefristung, Indexierung & aktuelle OGH-Entscheidungen
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Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse und Wertsicherung ab Jänner 2026 greifen tief in bestehende Mietverträge und künftige Vertragsgestaltungen ein. Mit dem 5. mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG), dem Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) und dem Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) werden Indexierungen, Mindestbefristungen und erstmals auch die freie Mietzinsbildung neu geregelt – in vielen Fällen mit unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Die ARS Akademie vermittelt Ihnen einen strukturierten Überblick über die neuen Wertsicherungsregelungen im ABGB, MRG, beim Richtwert-, Kategorie- und Mindestmietzins. Auch die Wertsicherung nach Eintritt, Abtretung und Unternehmensübergang wird rechtlich sauber eingeordnet. Sie erkennen klar, welche Vereinbarungen künftig zulässig sind, welche Formvorschriften unbedingt einzuhalten sind und welche Vertragsklauseln künftig als unwirksam gelten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rückwirkenden Verrechnung, der Verjährung sowie auf der neuen „Parallelrechnung“, die künftig für viele Mietverhältnisse maßgeblich wird. Aktuelle OGH-Entscheidungen zeigen zudem, wie sich die Rechtsprechung zur Wertsicherung bereits vor Inkrafttreten der neuen Gesetze entwickelt.
Zahlreiche konkrete Rechenbeispiele und Gestaltungsszenarien sorgen dafür, dass Sie die neuen Vorgaben für bestehende Verträge ebenso wie für Neuabschlüsse sofort rechtssicher in Ihre Praxis umsetzen können.
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ARS Seminarzentrum
Schallautzerstraße 2-4, 1010 Wien
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ARS
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