Rollett bloggt seinen Senf.
Raw and 100% SEO-free!
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Nur wenige wollen generationenübergreifendes Wohnen
Idyllisch im Familienverband wohnen ist gar nicht so erwünscht, zeigt eine repräsentative Befragung von Raiffeisen Immobilien. Demnach entstand während der Corona-Krise nur bei jedem achten Befragten (13%) der Wunsch, im größeren Familienverband zu leben, z.B. gemeinsam mit Eltern oder Großeltern, aber auch mit Kinder, die bereits ausgezogen sind. Bei Frauen ist dieser Wunsch mit 16% deutlich stärker ausgeprägt, ebenso bei den 40- bis 50jährigen: Hier wünschen sich 17% generationenübergreifendes Wohnen im Familienverband, was wohl damit zu tun hat dass die Eltern dieser Altersgruppe zumeist bereits sehr betagt und häufig pflegebedürftig sind.
IMMOBILIENWIRSCHAFT – die neue Ausgabe
Der aktuelle Trendguide, den ich als Chefredakteur machen darf und der der Tageszeitung DerStandard beiliegt, erscheint morgen, Freitag, 28. Mai 2020.
Diesmal war es besonders spannend. Was soll man zu Corona sagen, ohne die übliche Kaffeesudleserei zu wiederholen?

Im Ernst: Nach der Analyse von Expertenmeinungen kann festgehalten werden, dass sich soooo viel gar nicht ändert. Gerade in der Immobilienbranche. „Nichts wird mehr so sein wie es war“ – der Satz wird seit 9/11 gerne zur Hysterisierung von allem verwendet (und gilt im Übrigen jeden Tag).
Die Corona-Effekte
Was unserer Analyse nach passiert: Die Trends, die vorher schon da waren, passieren viel rascher, werden schneller und radikaler umgesetzt. Die Assetklassen differenzieren sich immer stärker. Zinsen bleiben tief, Immobilieninvestitionen attraktiv, Eigentum ebenso. Der Virus offenbart schonungslos die vorher schon da gewesenen Probleme bei Hotels und Retail. Logistik ist gefragt und die Zukunft der Wissensarbeit entwickelt sich als Mischform weiter – weder werden klassische Büros obsolet, noch wird das mobile Arbeiten aufhören.
Mehr dazu im Heft morgen!
6 Thesen zum Office
Vitra hat sechs Thesen entwickelt, nach denen Arbeits- und Wohnumgebungen – bzw. auch das Home Office – gestaltet werden.

1
Der Gesundheitsschutz erhält Vorrang
Neue Vorsichtsmassnahmen bei gemeinschaftlich genutzten Räumen dienen dem Schutz vor Ansteckung und Krankheit. Oberflächen, Türklinken, Sanitärräume und häufig berührte Flächen an Stühlen werden täglich gereinigt. Textilien und Polster könnten durch abwischbare Materialien wie Leder oder Kunstleder sowie Kunststoff verdrängt werden. Eine gute Alternative ist Holz, das als warmes, natürliches Material mit angenehmer Haptik und guten Hygiene- und Reinigungseigenschaften eingesetzt werden kann.
2
Das Homeoffice setzt sich durch
Viele Menschen arbeiten inzwischen zu Hause. Dieses unfreiwillige Experiment hat gezeigt, dass die erforderlichen Technologien existieren und funktionieren – und dass produktive Teamarbeit auch so möglich ist. Unternehmen, die ihre Angestellten zu Hause arbeiten lassen, erhalten dadurch nicht nur Zugang zu einem globalen Pool qualifizierter Arbeitskräfte, sie verringern auch ihren ökologischen Fußabdruck. Ausserdem führt regelmässiges Arbeiten im Homeoffice zu einer geringeren Besetzungsdichte im Büro und ermöglicht das Einhalten des erforderlichen räumlichen Abstands zwischen den Anwesenden.
3
Besprechungen finden seltener statt – und anders
Für die Post-Corona-Zeit stellt sich die Frage, ob und wie wir einander in Zukunft begegnen. Viele Besprechungen und Angebote werden auf digitale Plattformen verlegt. Die Häufigkeit realer Begegnungen dürfte abnehmen: Wir treffen uns nur noch, wenn es unvermeidbar ist – dann mit größerem Abstand in Besprechungsräumen oder im Stehen.
4
Neue Richtwerte bestimmen die gemeinsame Nutzung von Räumen
In voll belegten Arbeitsräumen, dicht nebeneinander an langen Tischen oder jeden Tag an einem anderen Schreibtisch – so werden wir wohl vorerst nicht mehr arbeiten, wenn wir nach der Krise wieder ins Büro gehen. Dies muss jedoch nicht die Rückkehr der Zelle oder Wabe bedeuten. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter Abstand halten und die gemeinsame Nutzung von Gegenständen und Orten reduzieren.
5
Der Firmenstandort gewinnt an Bedeutung
Die persönliche Anwesenheit wird für Unternehmen, Teams und Aufgaben unvermeidbar bleiben, die auf körperlichen Einsatz, direkte Zusammenarbeit oder das Bedienen von Maschinen angewiesen sind. Aktuelle Umfragen und Studien zeigen, dass Angestellte den Arbeitsplatz in der Firma keineswegs als notwendiges Übel betrachten, sondern gerne im Büro arbeiten. Diese Bewertung hat sich im Laufe der Covid-19-Pandemie bestätigt: Nach mehreren Wochen Homeoffice vermissten die meisten Arbeitnehmenden die gewohnte Arbeitsumgebung, das kollegiale Miteinander und die vertrauten Abläufe. Aus diesem Blickwinkel erscheint das klassische Büro als Ort des Zusammenkommens in einer zunehmend digitalisierten Welt.
6
Eine neue Ästhetik entsteht – oder nicht
Was haben wir durch Covid-19 gelernt? Wir können eigentlich fast überall arbeiten. Wenn wir in Zukunft ins Büro gehen, dann haben wir eine bewusste Entscheidung getroffen. Wir möchten unsere Kollegen sehen, spezielle Aufgaben erledigen oder uns auf die Unternehmensziele und -werte einstimmen. Ein übergreifendes Thema wird das Bedürfnis nach Menschlichkeit sein. Im Büro darf es ruhig formeller aussehen als zu Hause, aber eben auf eine Weise, die den Grundbedürfnissen der Menschen nach der Krise entspricht. Im Büro muss man sich wohlfühlen können, beschützt und sicher – nicht zuletzt, weil hohe Hygienestandards gelten. Möglicherweise kommen neuartige Formen, Farben und Materialien auf, die dieses Bedürfnis erfüllen. Die Post-Corona-Innovationswelle vollzieht sich bisher vornehmlich digital und bleibt daher unsichtbar – wie das Virus selbst. Vertrautes und Bewährtes gewinnt daher an Bedeutung – zeitlose Produkte, die schon unseren Eltern und Grosseltern gute Dienste geleistet haben.
Staatshilfe für die verwöhnte Immobranche?
Da geht es einer Branche ein ganzes Jahrzehnt ausgesprochen gut, und dann verlangt der Brancheverband Staatshilfe. Das findet die Immobilien Zeitung bemerkenswert – zurecht. Die Titelgeschichte ist jedenfalls lesenswert.
Wann wird es wieder „normal“?
Ja, da freuen wir uns wieder, wenn alles wird wie vorher. BITTE NICHT!
Weil: Was ist normal?
Nutzen wir doch die Möglichkeit, die Welt so zu gestalten, dass sie nach COVID-19 besser wird. Sonst gibt es zum nächsten Thanks-Giving nach dem Lockdown wieder solche Bilder aus Los Angeles. Das ist doch verrückt!

Keine gute Entwicklung bei Wework. Der Konzern verklagt seinen Hauptaktionär, die Softbank, auf 3 Milliarden Dollar. Die Mutter ist selbst angeschlagen. Ajaijai …
Office des Jahres – längere Einreichfrist
Seit Anfang März sucht CBRE, national wie international führender Immobiliendienstleister, wieder Österreichs Office of the Year. Aus aktuellem Anlass wurde nun die Einreichfrist bis zum 31. August verlängert und der Award um eine neue Kategorie – Home Office of the Year – erweitert. Die Teilnahme am Office of the Year Award ist einfach und kostenlos, bewerben kann man sich über die Office of the Year Plattform http://www.awards.cbre.at

Foto: Gabriel Büchelmeier für PHH Rechtsanwälte

Treffen tut es nun neben Retail und Hotel auch den Trend des Co-Living und Co-Working. Zumindest kurzfristig wird aus Co-Working plötzlich ein Home-Office namens Covid-Working …
Büromarkt: minus ein Quartal
KURZNEWS
Die Folgen der Corona-Pandemie treffen auch den Wiener Büromarkt, meldet Otto Immobilien: Bei der Vermietung von Büroflächen in der Bundeshauptstadt ist nach Einschätzung von Otto Immobilien heuer mit dem Verlust eines durchschnittlichen Quartals zu rechnen.
Das Serviced-Apartment-Segment könnte sich früher als die klassische Hotellerie erholen

Noch im März 2020 hatten fast 70 Prozent der Serviced-Apartment-Betreiber geöffnet. Vor allem Betreiber mit Longstay-Fokus konnten eine Auslastung von 60 bis 70 Prozent generieren. Das geht aus der aktuellen Stimmungsumfrage hervor, die Apartmentservice unter Serviced-Apartment-Betreibern durchgeführt hat. Im April rechnen viele mit einem Nachfragerückgang auf 40 bis 50 Prozent. Insgesamt gehen die meisten von einem späteren Kompletteinbruch aus als in der klassischen Hotellerie und hoffen auf eine frühere Erholung. „Die USPs von Serviced Apartments in der Ausstattung, im flexibleren Betrieb und im Business-Fokus könnten dem Segment Krisenvorteile verschaffen“, prognostiziert Apartmentservice-Inhaberin Anett Gregorius vorsichtig und kündigt weitere Betreiber-Befragungen an, deren Ergebnisse auch im „Marktreport Serviced Apartments 2020“ vorgestellt werden, der im Juni erscheint. Zudem hat Apartmentservice die Initiative #Weareopen gestartet. „Mit diesen Maßnahmen wollen wir dem Segment eine starke Stimme in der Krise geben und Wege wie Potenziale nach Corona aufzeigen.“
Foto: harry’s home
Die Zukunft von Energie & Gebäuden
Über ein Jahr lang hat sich eine Arbeitsgruppe der ÖGNI mit dem Thema „Gebäude und Energie“ beschäftigt. Heraus kam nun ein Positionspapier, das sehens – also: lesenswert ist. Vor allem auch deswegen, weil Experten aus den verschiedensten Fachbereichen ihre Zukunftsvisionen für die Energieversorgung von Gebäuden diskutiert haben. Die Erkenntnisse werden auch schrittweise Eingang in das europäische Qualitätszertifikat DGNB finden.
Realitätsverlust

Übertreiben ist nicht so meins. Auch nicht in speziellen Situationen, gerade dann sollten Medien nicht mehr Hysterie verbreiten als nötig. Aber was soll ich mit diesen Presseaussendungen anfangen?
Da kommen in den letzten Tagen Meldungen rein, die ich nicht verstehe. „Zweisamkeit hinter alten Mauern im sonnigen Vinschgau“ könnte man noch als Quarantäne-Urlaub verstehen (ob unbedingt in Südtirol, ich weiß nicht). Im Vollholz-Chalets im Naturdorf Oberkühnreit „haben bis zu zehn Personen ihr heimeliges Urlaubs-Zuhause“, schwärmt eine andere Aussendung und verweist auf gesellige Grillabende.
Bad Hévíz lädt via Presseaussendung zur Frühlingskur. Muss man halt das Zeitfenster für die Pendler und Heimkehrer an der Grenze erwischen, um sich nach Ungarn zu schmuggeln.
In welcher Realität leben die Agenturen, die sowas ausschicken, denn? Jaja, es wird schon wieder normal werden, aber das ist doch Realitätsverlust.
Rechtstipp
Kfz-Stellplätze im Innenhof – 80jährige Übung , dennoch kein Recht!
Wohnungseigentümern einer Wiener Liegenschaft, denen im Zuge des Ankaufes ihrer Wohnungen das Benützungsrecht an Kfz-Stellplätzen im Hof gemäß einer gültigen Benützungsregelung übertragen wurde, wurde mit Bescheid der MA 37 der Auftrag nach §129 Abs 10 Wiener Bauordnung (WrBO) erteilt, die Verwendung der Hofflächen als Kfz-Abstellplätze zu unterlassen, obwohl Kraftfahrzeuge seit über 80 Jahren dort abgestellt wurden. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte mit Urteil von 09.02.2021 den Unterlassungsbescheid (VGW-211/005/3355/2020/VOR).
von Manuela Maurer-Kollenz/Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
Gemäß Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist die strittig Hoffläche als „G“ (gärtnerische Ausgestaltung) ausgewiesen. Dass seit 1938 Kraftfahrzeuge in den Hof aus- und eingefahren sind und abgestellt wurden, half den Wohnungseigentümern nicht, denn im Bauakt fand sich weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige für die gegenständlichen Kfz-Abstellplätze im Hof. Auch lag kein Plan auf, in dem Stellplätze im Hof ausgewiesen wären. Es war lediglich eine aus dem Jahre 1938 stammende Bewilligung für eine Gehsteigauffahrt und eine Gehsteigüberfahrt für die gegenständliche Liegenschaft aktenkundig. Das angerufene Verwaltungsgericht Wien folgte daraus nur, dass seit diesem Zeitpunkt Kfz in den Hof ein und aus fuhren. Diese Bewilligung ersetze jedoch nicht eine baubehördliche Bewilligung für die Kfz-Abstellplätze.
Bereits die seit 1930 geltende Bauordnung für Wien enthielt Vorschriften für den Bau und die Einrichtung von Einstellräumen für Kraftwagen. Eine darauf basierende Verordnung aus dem Jahre 1931 sah für Einstellplätze, wenn keine genehmigungspflichtige Bauherstellung damit verbunden ist, eine Anzeigepflicht vor. Im Bauakt fand sich weder Bauanzeige noch Bewilligung für die gegenständlichen Kfz-Abstellplätze im Hof und konnte von den beschwerten Wohnungseigentümern auch nicht der Beweis erbracht werden, dass eine solche jemals vorgenommen bzw eingeholt wurde.
Im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens eines vermuteten Konsenses für ein jahrzehntelang unbeanstandet gebliebenes Gebäude ist zwar ein besonders sorgfältiges Ermittlungsverfahren durchzuführen, da aber die Hauseinlage (Bauakt) bis ins Jahr 1898 zurückreicht, zahlreiche Bewilligungen enthält und sich kein Hinweis darauf ergeben hat, dass diese – insbesondere was die Bewilligung oder Anzeige der Hof-Kfz-Abstellplätze betrifft – unvollständig wäre, ist nicht davon auszugehen, dass die Kraftfahrzeuge im Hof der Liegenschaft jemals konsensgemäß abgestellt wurden.
Der Bescheid aus dem Jahr 1938, der eine Bewilligung der Gehsteigauf- und -überfahrt einräumte, kann die seit dem Jahr 1931 erforderliche Bauanzeige und die seit dem Jahr 1957 erforderliche Baubewilligung nach dem Wiener Garagengesetz nicht ersetzen. Auch aus den Kaufverträgen der einzelnen Wohnungen und der darin getätigten alleinigen Benützungs- und Nutzungsrechte für den Hof für den Rechtsvorgänger der betroffenen Wohnungseigentümer ergibt sich lediglich eine privatrechtliche Nutzungsberechtigung, die jedoch ebenfalls eine Bauanzeige oder Baubewilligung nach den Wiener Bauvorschriften nicht zu ersetzen vermag. Der gegenständliche Bauauftrag zur Beseitigung der Kfz-Abstellplätze im Hof erfolgte somit zu Recht, auch wenn diese offenbar schon seit einigen Jahrzenten bestehen.
FAZIT
Kfz-Einstellplätze sind nicht gesichert, auch wenn eine jahrzehntelange Übung diesen Anschein erweckt.
TIPPS
- Der Baukonsens zu Kfz-Stellplätzen, insbesondere auch im alten Gebäudebestand, ist genau zu prüfen. Eine wohnungseigentumsrechtliche und zivilrechtlich einwandfreie Rechtslage ist nur „die halbe Miete“.
- Achtung Bauträger, Projektentwickler und Makler. Gewährleistung und Haftung können lange nach dem abgeschlossenen/vermittelten Rechtsgeschäft auftreten. Zivilrechtlich einwandfreie Nutzungsrechte sind unbedingt auch öffentlich-rechtlich zu prüfen. Offenkundige, langjährige Übung saniert einen fehlenden Baukonsens nicht.
- Kfz-Abstellplätze bedürfen auch ohne Bauführung grundsätzlich einer baubehördlichen Bewilligung. Die Bewilligungspflicht nach dzt Rechtslage ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Z 2 Wiener Garagengesetz (WGarG) 2008. Gemäß § 3 Abs. 3 WGarG 2008 bedarf keiner Bewilligung nach Abs. 1 Z 2 das Einstellen von höchstens zehn Krafträdern oder zwei Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3.500 kg auf einer unbebauten Liegenschaft oder in einem nicht allseits durch Gebäudemauern umschlossenen Hof von mindestens 80 m² Grundfläche, weiters in einer Abstandsfläche, wenn der Abstand vom Gebäude zur Nachbargrenze mindestens 3 m beträgt.
Autorin: Manuela Maurer-Kollenz/Müller Partner Rechtsanwälte GmbH. Müller Partner Rechtsanwälte sind Experten in allen immobilienrechtlichen Fragen und unterstützen Sie gerne
Sie erreichen die Autorin unter
m.maurer-kollenz@mplaw.at
+ 43 1 535 8008
Rechtstipp 1
Kfz-Stellplätze im Innenhof – 80jährige Übung , dennoch kein Recht!
Was Eigentümer prüfen sollen, bevor ein Unterlassungsbescheid ins Haus flattert.
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Nur wenige wollen generationenübergreifendes Wohnen
Idyllisch im Familienverband wohnen ist gar nicht so erwünscht, zeigt eine repräsentative Befragung von Raiffeisen Immobilien. Demnach entstand während der Corona-Krise nur bei jedem achten Befragten (13%) der Wunsch, im größeren Familienverband zu leben, z.B. gemeinsam mit Eltern oder Großeltern, aber auch mit Kinder, die bereits ausgezogen sind. Bei Frauen ist dieser Wunsch mit 16% deutlich stärker ausgeprägt, ebenso bei den 40- bis 50jährigen: Hier wünschen sich 17% generationenübergreifendes Wohnen im Familienverband, was wohl damit zu tun hat dass die Eltern dieser Altersgruppe zumeist bereits sehr betagt und häufig pflegebedürftig sind.
IMMOBILIENWIRSCHAFT – die neue Ausgabe
Der aktuelle Trendguide, den ich als Chefredakteur machen darf und der der Tageszeitung DerStandard beiliegt, erscheint morgen, Freitag, 28. Mai 2020.
Diesmal war es besonders spannend. Was soll man zu Corona sagen, ohne die übliche Kaffeesudleserei zu wiederholen?

Im Ernst: Nach der Analyse von Expertenmeinungen kann festgehalten werden, dass sich soooo viel gar nicht ändert. Gerade in der Immobilienbranche. „Nichts wird mehr so sein wie es war“ – der Satz wird seit 9/11 gerne zur Hysterisierung von allem verwendet (und gilt im Übrigen jeden Tag).
Die Corona-Effekte
Was unserer Analyse nach passiert: Die Trends, die vorher schon da waren, passieren viel rascher, werden schneller und radikaler umgesetzt. Die Assetklassen differenzieren sich immer stärker. Zinsen bleiben tief, Immobilieninvestitionen attraktiv, Eigentum ebenso. Der Virus offenbart schonungslos die vorher schon da gewesenen Probleme bei Hotels und Retail. Logistik ist gefragt und die Zukunft der Wissensarbeit entwickelt sich als Mischform weiter – weder werden klassische Büros obsolet, noch wird das mobile Arbeiten aufhören.
Mehr dazu im Heft morgen!
6 Thesen zum Office
Vitra hat sechs Thesen entwickelt, nach denen Arbeits- und Wohnumgebungen – bzw. auch das Home Office – gestaltet werden.

1
Der Gesundheitsschutz erhält Vorrang
Neue Vorsichtsmassnahmen bei gemeinschaftlich genutzten Räumen dienen dem Schutz vor Ansteckung und Krankheit. Oberflächen, Türklinken, Sanitärräume und häufig berührte Flächen an Stühlen werden täglich gereinigt. Textilien und Polster könnten durch abwischbare Materialien wie Leder oder Kunstleder sowie Kunststoff verdrängt werden. Eine gute Alternative ist Holz, das als warmes, natürliches Material mit angenehmer Haptik und guten Hygiene- und Reinigungseigenschaften eingesetzt werden kann.
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Das Homeoffice setzt sich durch
Viele Menschen arbeiten inzwischen zu Hause. Dieses unfreiwillige Experiment hat gezeigt, dass die erforderlichen Technologien existieren und funktionieren – und dass produktive Teamarbeit auch so möglich ist. Unternehmen, die ihre Angestellten zu Hause arbeiten lassen, erhalten dadurch nicht nur Zugang zu einem globalen Pool qualifizierter Arbeitskräfte, sie verringern auch ihren ökologischen Fußabdruck. Ausserdem führt regelmässiges Arbeiten im Homeoffice zu einer geringeren Besetzungsdichte im Büro und ermöglicht das Einhalten des erforderlichen räumlichen Abstands zwischen den Anwesenden.
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Besprechungen finden seltener statt – und anders
Für die Post-Corona-Zeit stellt sich die Frage, ob und wie wir einander in Zukunft begegnen. Viele Besprechungen und Angebote werden auf digitale Plattformen verlegt. Die Häufigkeit realer Begegnungen dürfte abnehmen: Wir treffen uns nur noch, wenn es unvermeidbar ist – dann mit größerem Abstand in Besprechungsräumen oder im Stehen.
4
Neue Richtwerte bestimmen die gemeinsame Nutzung von Räumen
In voll belegten Arbeitsräumen, dicht nebeneinander an langen Tischen oder jeden Tag an einem anderen Schreibtisch – so werden wir wohl vorerst nicht mehr arbeiten, wenn wir nach der Krise wieder ins Büro gehen. Dies muss jedoch nicht die Rückkehr der Zelle oder Wabe bedeuten. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter Abstand halten und die gemeinsame Nutzung von Gegenständen und Orten reduzieren.
5
Der Firmenstandort gewinnt an Bedeutung
Die persönliche Anwesenheit wird für Unternehmen, Teams und Aufgaben unvermeidbar bleiben, die auf körperlichen Einsatz, direkte Zusammenarbeit oder das Bedienen von Maschinen angewiesen sind. Aktuelle Umfragen und Studien zeigen, dass Angestellte den Arbeitsplatz in der Firma keineswegs als notwendiges Übel betrachten, sondern gerne im Büro arbeiten. Diese Bewertung hat sich im Laufe der Covid-19-Pandemie bestätigt: Nach mehreren Wochen Homeoffice vermissten die meisten Arbeitnehmenden die gewohnte Arbeitsumgebung, das kollegiale Miteinander und die vertrauten Abläufe. Aus diesem Blickwinkel erscheint das klassische Büro als Ort des Zusammenkommens in einer zunehmend digitalisierten Welt.
6
Eine neue Ästhetik entsteht – oder nicht
Was haben wir durch Covid-19 gelernt? Wir können eigentlich fast überall arbeiten. Wenn wir in Zukunft ins Büro gehen, dann haben wir eine bewusste Entscheidung getroffen. Wir möchten unsere Kollegen sehen, spezielle Aufgaben erledigen oder uns auf die Unternehmensziele und -werte einstimmen. Ein übergreifendes Thema wird das Bedürfnis nach Menschlichkeit sein. Im Büro darf es ruhig formeller aussehen als zu Hause, aber eben auf eine Weise, die den Grundbedürfnissen der Menschen nach der Krise entspricht. Im Büro muss man sich wohlfühlen können, beschützt und sicher – nicht zuletzt, weil hohe Hygienestandards gelten. Möglicherweise kommen neuartige Formen, Farben und Materialien auf, die dieses Bedürfnis erfüllen. Die Post-Corona-Innovationswelle vollzieht sich bisher vornehmlich digital und bleibt daher unsichtbar – wie das Virus selbst. Vertrautes und Bewährtes gewinnt daher an Bedeutung – zeitlose Produkte, die schon unseren Eltern und Grosseltern gute Dienste geleistet haben.
Staatshilfe für die verwöhnte Immobranche?
Da geht es einer Branche ein ganzes Jahrzehnt ausgesprochen gut, und dann verlangt der Brancheverband Staatshilfe. Das findet die Immobilien Zeitung bemerkenswert – zurecht. Die Titelgeschichte ist jedenfalls lesenswert.
Wann wird es wieder „normal“?
Ja, da freuen wir uns wieder, wenn alles wird wie vorher. BITTE NICHT!
Weil: Was ist normal?
Nutzen wir doch die Möglichkeit, die Welt so zu gestalten, dass sie nach COVID-19 besser wird. Sonst gibt es zum nächsten Thanks-Giving nach dem Lockdown wieder solche Bilder aus Los Angeles. Das ist doch verrückt!

Keine gute Entwicklung bei Wework. Der Konzern verklagt seinen Hauptaktionär, die Softbank, auf 3 Milliarden Dollar. Die Mutter ist selbst angeschlagen. Ajaijai …
Office des Jahres – längere Einreichfrist
Seit Anfang März sucht CBRE, national wie international führender Immobiliendienstleister, wieder Österreichs Office of the Year. Aus aktuellem Anlass wurde nun die Einreichfrist bis zum 31. August verlängert und der Award um eine neue Kategorie – Home Office of the Year – erweitert. Die Teilnahme am Office of the Year Award ist einfach und kostenlos, bewerben kann man sich über die Office of the Year Plattform http://www.awards.cbre.at

Foto: Gabriel Büchelmeier für PHH Rechtsanwälte

Treffen tut es nun neben Retail und Hotel auch den Trend des Co-Living und Co-Working. Zumindest kurzfristig wird aus Co-Working plötzlich ein Home-Office namens Covid-Working …
Büromarkt: minus ein Quartal
KURZNEWS
Die Folgen der Corona-Pandemie treffen auch den Wiener Büromarkt, meldet Otto Immobilien: Bei der Vermietung von Büroflächen in der Bundeshauptstadt ist nach Einschätzung von Otto Immobilien heuer mit dem Verlust eines durchschnittlichen Quartals zu rechnen.
Das Serviced-Apartment-Segment könnte sich früher als die klassische Hotellerie erholen

Noch im März 2020 hatten fast 70 Prozent der Serviced-Apartment-Betreiber geöffnet. Vor allem Betreiber mit Longstay-Fokus konnten eine Auslastung von 60 bis 70 Prozent generieren. Das geht aus der aktuellen Stimmungsumfrage hervor, die Apartmentservice unter Serviced-Apartment-Betreibern durchgeführt hat. Im April rechnen viele mit einem Nachfragerückgang auf 40 bis 50 Prozent. Insgesamt gehen die meisten von einem späteren Kompletteinbruch aus als in der klassischen Hotellerie und hoffen auf eine frühere Erholung. „Die USPs von Serviced Apartments in der Ausstattung, im flexibleren Betrieb und im Business-Fokus könnten dem Segment Krisenvorteile verschaffen“, prognostiziert Apartmentservice-Inhaberin Anett Gregorius vorsichtig und kündigt weitere Betreiber-Befragungen an, deren Ergebnisse auch im „Marktreport Serviced Apartments 2020“ vorgestellt werden, der im Juni erscheint. Zudem hat Apartmentservice die Initiative #Weareopen gestartet. „Mit diesen Maßnahmen wollen wir dem Segment eine starke Stimme in der Krise geben und Wege wie Potenziale nach Corona aufzeigen.“
Foto: harry’s home
Die Zukunft von Energie & Gebäuden
Über ein Jahr lang hat sich eine Arbeitsgruppe der ÖGNI mit dem Thema „Gebäude und Energie“ beschäftigt. Heraus kam nun ein Positionspapier, das sehens – also: lesenswert ist. Vor allem auch deswegen, weil Experten aus den verschiedensten Fachbereichen ihre Zukunftsvisionen für die Energieversorgung von Gebäuden diskutiert haben. Die Erkenntnisse werden auch schrittweise Eingang in das europäische Qualitätszertifikat DGNB finden.
Realitätsverlust

Übertreiben ist nicht so meins. Auch nicht in speziellen Situationen, gerade dann sollten Medien nicht mehr Hysterie verbreiten als nötig. Aber was soll ich mit diesen Presseaussendungen anfangen?
Da kommen in den letzten Tagen Meldungen rein, die ich nicht verstehe. „Zweisamkeit hinter alten Mauern im sonnigen Vinschgau“ könnte man noch als Quarantäne-Urlaub verstehen (ob unbedingt in Südtirol, ich weiß nicht). Im Vollholz-Chalets im Naturdorf Oberkühnreit „haben bis zu zehn Personen ihr heimeliges Urlaubs-Zuhause“, schwärmt eine andere Aussendung und verweist auf gesellige Grillabende.
Bad Hévíz lädt via Presseaussendung zur Frühlingskur. Muss man halt das Zeitfenster für die Pendler und Heimkehrer an der Grenze erwischen, um sich nach Ungarn zu schmuggeln.
In welcher Realität leben die Agenturen, die sowas ausschicken, denn? Jaja, es wird schon wieder normal werden, aber das ist doch Realitätsverlust.
Rechtstipp
Kfz-Stellplätze im Innenhof – 80jährige Übung , dennoch kein Recht!
Wohnungseigentümern einer Wiener Liegenschaft, denen im Zuge des Ankaufes ihrer Wohnungen das Benützungsrecht an Kfz-Stellplätzen im Hof gemäß einer gültigen Benützungsregelung übertragen wurde, wurde mit Bescheid der MA 37 der Auftrag nach §129 Abs 10 Wiener Bauordnung (WrBO) erteilt, die Verwendung der Hofflächen als Kfz-Abstellplätze zu unterlassen, obwohl Kraftfahrzeuge seit über 80 Jahren dort abgestellt wurden. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte mit Urteil von 09.02.2021 den Unterlassungsbescheid (VGW-211/005/3355/2020/VOR).
von Manuela Maurer-Kollenz/Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
Gemäß Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist die strittig Hoffläche als „G“ (gärtnerische Ausgestaltung) ausgewiesen. Dass seit 1938 Kraftfahrzeuge in den Hof aus- und eingefahren sind und abgestellt wurden, half den Wohnungseigentümern nicht, denn im Bauakt fand sich weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige für die gegenständlichen Kfz-Abstellplätze im Hof. Auch lag kein Plan auf, in dem Stellplätze im Hof ausgewiesen wären. Es war lediglich eine aus dem Jahre 1938 stammende Bewilligung für eine Gehsteigauffahrt und eine Gehsteigüberfahrt für die gegenständliche Liegenschaft aktenkundig. Das angerufene Verwaltungsgericht Wien folgte daraus nur, dass seit diesem Zeitpunkt Kfz in den Hof ein und aus fuhren. Diese Bewilligung ersetze jedoch nicht eine baubehördliche Bewilligung für die Kfz-Abstellplätze.
Bereits die seit 1930 geltende Bauordnung für Wien enthielt Vorschriften für den Bau und die Einrichtung von Einstellräumen für Kraftwagen. Eine darauf basierende Verordnung aus dem Jahre 1931 sah für Einstellplätze, wenn keine genehmigungspflichtige Bauherstellung damit verbunden ist, eine Anzeigepflicht vor. Im Bauakt fand sich weder Bauanzeige noch Bewilligung für die gegenständlichen Kfz-Abstellplätze im Hof und konnte von den beschwerten Wohnungseigentümern auch nicht der Beweis erbracht werden, dass eine solche jemals vorgenommen bzw eingeholt wurde.
Im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens eines vermuteten Konsenses für ein jahrzehntelang unbeanstandet gebliebenes Gebäude ist zwar ein besonders sorgfältiges Ermittlungsverfahren durchzuführen, da aber die Hauseinlage (Bauakt) bis ins Jahr 1898 zurückreicht, zahlreiche Bewilligungen enthält und sich kein Hinweis darauf ergeben hat, dass diese – insbesondere was die Bewilligung oder Anzeige der Hof-Kfz-Abstellplätze betrifft – unvollständig wäre, ist nicht davon auszugehen, dass die Kraftfahrzeuge im Hof der Liegenschaft jemals konsensgemäß abgestellt wurden.
Der Bescheid aus dem Jahr 1938, der eine Bewilligung der Gehsteigauf- und -überfahrt einräumte, kann die seit dem Jahr 1931 erforderliche Bauanzeige und die seit dem Jahr 1957 erforderliche Baubewilligung nach dem Wiener Garagengesetz nicht ersetzen. Auch aus den Kaufverträgen der einzelnen Wohnungen und der darin getätigten alleinigen Benützungs- und Nutzungsrechte für den Hof für den Rechtsvorgänger der betroffenen Wohnungseigentümer ergibt sich lediglich eine privatrechtliche Nutzungsberechtigung, die jedoch ebenfalls eine Bauanzeige oder Baubewilligung nach den Wiener Bauvorschriften nicht zu ersetzen vermag. Der gegenständliche Bauauftrag zur Beseitigung der Kfz-Abstellplätze im Hof erfolgte somit zu Recht, auch wenn diese offenbar schon seit einigen Jahrzenten bestehen.
FAZIT
Kfz-Einstellplätze sind nicht gesichert, auch wenn eine jahrzehntelange Übung diesen Anschein erweckt.
TIPPS
- Der Baukonsens zu Kfz-Stellplätzen, insbesondere auch im alten Gebäudebestand, ist genau zu prüfen. Eine wohnungseigentumsrechtliche und zivilrechtlich einwandfreie Rechtslage ist nur „die halbe Miete“.
- Achtung Bauträger, Projektentwickler und Makler. Gewährleistung und Haftung können lange nach dem abgeschlossenen/vermittelten Rechtsgeschäft auftreten. Zivilrechtlich einwandfreie Nutzungsrechte sind unbedingt auch öffentlich-rechtlich zu prüfen. Offenkundige, langjährige Übung saniert einen fehlenden Baukonsens nicht.
- Kfz-Abstellplätze bedürfen auch ohne Bauführung grundsätzlich einer baubehördlichen Bewilligung. Die Bewilligungspflicht nach dzt Rechtslage ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Z 2 Wiener Garagengesetz (WGarG) 2008. Gemäß § 3 Abs. 3 WGarG 2008 bedarf keiner Bewilligung nach Abs. 1 Z 2 das Einstellen von höchstens zehn Krafträdern oder zwei Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3.500 kg auf einer unbebauten Liegenschaft oder in einem nicht allseits durch Gebäudemauern umschlossenen Hof von mindestens 80 m² Grundfläche, weiters in einer Abstandsfläche, wenn der Abstand vom Gebäude zur Nachbargrenze mindestens 3 m beträgt.
Autorin: Manuela Maurer-Kollenz/Müller Partner Rechtsanwälte GmbH. Müller Partner Rechtsanwälte sind Experten in allen immobilienrechtlichen Fragen und unterstützen Sie gerne
Sie erreichen die Autorin unter
m.maurer-kollenz@mplaw.at
+ 43 1 535 8008
Rechtstipp 1
Kfz-Stellplätze im Innenhof – 80jährige Übung , dennoch kein Recht!
Was Eigentümer prüfen sollen, bevor ein Unterlassungsbescheid ins Haus flattert.
