Der klassische Papiervertrag beim Notar hat in Deutschland ausgedient – zumindest optional. Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2026 ein Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen beschlossen.
Die Reform hat zwei Seiten: Notare können künftig ein elektronisches Dokument auch direkt beim persönlichen Termin erstellen, beurkunden und digital signieren. Und alles, was danach kommt, also Mitteilungen an Grundbuchamt, Finanzverwaltung und Banken, soll ebenfalls vollständig digital laufen. Bürger:innen profitieren von einem beschleunigten Vollzug von Immobilienverträgen und zügigeren Eigentumsumschreibungen im Grundbuch.
In Österreich ist eine vergleichbare Reform noch nicht in Sicht. Dabei gelten eigentlich dieselben Argumente: weniger Bürokratie, kürzere Wartezeiten, mehr Flexibilität. Deutschland zeigt, dass es geht.