Schadenersatzpflichten können schon bei Aufnahme geschäftlicher Kontakte und im Verlauf von Vertragsgesprächen, noch viel mehr aber im Zuge des Vertragsabschlusses und vor allem bei der Abwicklung der Verträge entstehen,
Veranstaltungsdetails
Schadenersatzpflichten können schon bei Aufnahme geschäftlicher Kontakte und im Verlauf von Vertragsgesprächen, noch viel mehr aber im Zuge des Vertragsabschlusses und vor allem bei der Abwicklung der Verträge entstehen, können jedoch selbst die Vertragserfüllung überdauern. Besonders „schadensanfällig“ ist die nicht selten überaus komplizierte Abwicklung von Werkverträgen. Diese Gefahren sollten die Wirtschaftstreibenden Manager und ihre Mitarbeiter schon deshalb nicht unterschätzen, weil sie – man denke nur an Mängelfolgeschäden – einerseits von vornherein nicht annähernd kalkulierbar sind und dennoch schwerste Vermögensnachteile nach sich ziehen können, andererseits aber auch dann nicht „ausgestanden“ sind, wenn der Vertrag schon längst abgewickelt worden ist. Da nach der Judikaturwende (1990) Mängel nicht nur im Rahmen der Gewährleistung, sondern auch im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden können, hat dieses Thema noch weit mehr an Bedeutung gewonnen.
Seminarziel: Die aus der Schadenshaftung drohenden Gefahren werden durchleuchtet und Wege aufgezeigt, diese Gefahren möglichst gering zu halten.
Zielgruppe: Unternehmer und Geschäftsführer aller Branchen, Mitarbeiter der Ein- und Verkaufs- sowie Rechtsabteilungen, Rechtsanwälte und Mitarbeiter, Wirtschafttreibende und Angehörige der freien Berufe.
Seminar Voraussetzungen und Folgen des Schadenersatzes bei Vertragsverletzung
27Apr.09:0016:00Seminar Voraussetzungen und Folgen des Schadenersatzes bei Vertragsverletzung
Veranstaltungsdetails
Schadenersatzpflichten können schon bei Aufnahme geschäftlicher Kontakte und im Verlauf von Vertragsgesprächen, noch viel
mehr aber im Zuge des Vertragsabschlusses und vor allem bei der Abwicklung der Verträge entstehen, können jedoch selbst die Vertragserfüllung überdauern. Besonders „schadensanfällig“ ist die nicht selten überaus komplizierte Abwicklung von Werkverträgen. Diese Gefahren sollten die Wirtschaftstreibenden Manager und ihre
Mitarbeiter schon deshalb nicht unterschätzen, weil sie – man denke nur an Mängelfolgeschäden – einerseits von vornherein nicht annähernd kalkulierbar sind und dennoch schwerste Vermögensnachteile
nach sich ziehen können, andererseits aber auch dann nicht „ausgestanden“ sind, wenn der Vertrag schon längst abgewickelt worden
ist. Da nach der Judikaturwende (1990) Mängel nicht nur im Rahmen der Gewährleistung, sondern auch im Wege des Schadenersatzes
geltend gemacht werden können, hat dieses Thema noch weit mehr an Bedeutung gewonnen.
Seminarziel: Die aus der Schadenshaftung drohenden Gefahren werden durchleuchtet
und Wege aufgezeigt, diese Gefahren möglichst gering zu
halten.
Zielgruppe: Unternehmer und Geschäftsführer aller Branchen, Mitarbeiter der
Ein- und Verkaufs- sowie Rechtsabteilungen, Rechtsanwälte und
Mitarbeiter, Wirtschafttreibende und Angehörige der freien Berufe.
Veranstalter: ATGA
Zeit
27/04/2012 09:00 - 16:00(GMT+01:00)
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