Die letzten fünf Jahre brachten zunächst neue höchstgerichtliche Entscheidungen und anschließend umfangreiche Diskussionen dazu, ob und wie Mietverträge wertgesichert werden sollen. Für Vermieter*innen entstand dadurch erhebliche Rechtsunsicherheit, die den Mietmarkt zusätzlich unter
Veranstaltungsdetails
Die letzten fünf Jahre brachten zunächst neue höchstgerichtliche Entscheidungen und anschließend umfangreiche Diskussionen dazu, ob und wie Mietverträge wertgesichert werden sollen. Für Vermieter*innen entstand dadurch erhebliche Rechtsunsicherheit, die den Mietmarkt zusätzlich unter Druck setzte. Das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) soll hier nun Transparenz schaffen und Mieter*innen finanziell entlasten. Was ändert sich im Mietrecht ab 2026 konkret und wen betreffen die neuen Regeln überhaupt? Genau hier setzt dieses Update an. Im Fokus steht die juristische Einordnung der neuen Ausgangslage: die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Abgrenzung von Voll-, Teil- und Vollausnahmebereich sowie jene höchstgerichtlichen Entscheidungen zur Wertsicherung, die den Reformprozess maßgeblich ausgelöst haben. Darauf aufbauend werden die neuen Indexierungsregelungen des 5. MILG systematisch analysiert, ebenso wie deren Anwendbarkeit auf unterschiedliche Mietzinsarten, die Übergangsbestimmungen sowie die rechtlichen Vor- und Nachteile der Neuregelung. Ergänzend werden die Änderungen im Mietrechtsgesetz mit Schwerpunkt auf die neue Befristungssystematik sowie die Anpassungen im Richtwertgesetz zur Indexierung gegenübergestellt. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die rechtliche Bewertung der Mietrechtsreform aus Sicht von Vermietung, Verwaltung und rechtlicher Beratung.
Update: Neuerungen im Mietrecht ab 2026
16Jän.09:0011:00Update: Neuerungen im Mietrecht ab 2026Stärken, Schwächen & Herausforderungen des 5. MILG
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Die letzten fünf Jahre brachten zunächst neue höchstgerichtliche Entscheidungen und anschließend umfangreiche Diskussionen dazu, ob und wie Mietverträge wertgesichert werden sollen. Für Vermieter*innen entstand dadurch erhebliche Rechtsunsicherheit, die den Mietmarkt zusätzlich unter Druck setzte. Das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) soll hier nun Transparenz schaffen und Mieter*innen finanziell entlasten.
Was ändert sich im Mietrecht ab 2026 konkret und wen betreffen die neuen Regeln überhaupt? Genau hier setzt dieses Update an. Im Fokus steht die juristische Einordnung der neuen Ausgangslage: die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Abgrenzung von Voll-, Teil- und Vollausnahmebereich sowie jene höchstgerichtlichen Entscheidungen zur Wertsicherung, die den Reformprozess maßgeblich ausgelöst haben. Darauf aufbauend werden die neuen Indexierungsregelungen des 5. MILG systematisch analysiert, ebenso wie deren Anwendbarkeit auf unterschiedliche Mietzinsarten, die Übergangsbestimmungen sowie die rechtlichen Vor- und Nachteile der Neuregelung. Ergänzend werden die Änderungen im Mietrechtsgesetz mit Schwerpunkt auf die neue Befristungssystematik sowie die Anpassungen im Richtwertgesetz zur Indexierung gegenübergestellt. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die rechtliche Bewertung der Mietrechtsreform aus Sicht von Vermietung, Verwaltung und rechtlicher Beratung.
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ARS Seminarzentrum
Schallautzerstraße 2-4, 1010 Wien
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