Seminarziel: Die Teilnehmer werden über die Weiterentwicklung des Vertragsrechts in Form eines Updates umfassend informiert; spezifische Tipps der Experten werden diese Informationen noch besonders anreichern. Auf die
Veranstaltungsdetails
Seminarziel: Die Teilnehmer werden über die Weiterentwicklung des Vertragsrechts in Form eines Updates umfassend informiert; spezifische Tipps der Experten werden diese Informationen noch besonders anreichern. Auf die Nutzungsanwendung für den Praktier wird jeweils bei den einzelnen Entscheidungen eigens hingewiesen.
Zielgruppe: UnternehmerInnen, Mitglieder der Geschäftsleitung, Führungskräfte, RechtsanwältInnen, ReAA
Inhalte: Das Vertragsrecht ist für die Wirtschaft von allergrößter Bedeutung: So können fehlerhafte Geschäftsabschlüsse später kaum mehr korrigiert werden. Von besonderer Bedeutung sind die Gewährleistungs- und die Schadenersatzansprüche, wenn es darum geht, dass die vertraglichen Lieferungen und Leistungen gar nicht, verspätet oder mangelhaft erbracht werden.
Der OGH bereitet das Vertragsrecht – etwa die AGB, den Leistungsverzug und besonders die Mängelhaftung – auf und passt es dabei, soweit erforderlich, den Erfordernissen der Praxis an.
Brandaktuelle Entscheidungen gestalten die jüngste Entwicklung auf diesem Gebiet; dabei kommen auch das Irrtumsanfechtungsrecht, das Zessionsrecht und das Recht der (Bank-)Garantie (Dritthaftung) nicht zu kurz.
Vertragsrecht Aktuell
12Okt.09:0016:00Vertragsrecht Aktuell
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Seminarziel:
Die Teilnehmer werden über die Weiterentwicklung des Vertragsrechts in Form eines Updates umfassend informiert; spezifische Tipps der Experten werden diese Informationen noch besonders anreichern. Auf die Nutzungsanwendung für den Praktier wird jeweils bei den einzelnen Entscheidungen eigens hingewiesen.
Zielgruppe:
UnternehmerInnen, Mitglieder der Geschäftsleitung, Führungskräfte, RechtsanwältInnen, ReAA
Anbieter:
ATGA
Inhalte:
Das Vertragsrecht ist für die Wirtschaft von allergrößter Bedeutung:
So können fehlerhafte Geschäftsabschlüsse später kaum mehr korrigiert werden. Von besonderer Bedeutung sind die Gewährleistungs- und die Schadenersatzansprüche, wenn es darum geht, dass die vertraglichen Lieferungen und Leistungen gar nicht, verspätet oder mangelhaft erbracht werden.
Der OGH bereitet das Vertragsrecht – etwa die AGB, den Leistungsverzug und besonders die Mängelhaftung – auf und passt es dabei, soweit erforderlich, den Erfordernissen der Praxis an.
Brandaktuelle Entscheidungen gestalten die jüngste Entwicklung auf diesem Gebiet; dabei kommen auch das Irrtumsanfechtungsrecht, das Zessionsrecht und das Recht der (Bank-)Garantie (Dritthaftung) nicht zu kurz.
Zeit
12/10/2012 09:00 - 16:00(GMT+02:00)
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