COVID-19 ist eine „Seuche“ iSd § 1104 ABGB. Somit war während der Lockdowns keine Miete zu bezahlen. Aber wie verhielt es sich in den Zeiträumen zwischen den Lockdowns? Hat der Mieter Anspruch auf
Veranstaltungsdetails
COVID-19 ist eine „Seuche“ iSd § 1104 ABGB. Somit war während der Lockdowns keine Miete zu bezahlen. Aber wie verhielt es sich in den Zeiträumen zwischen den Lockdowns? Hat der Mieter Anspruch auf Mietzinsreduktion? Und wenn ja, in welcher Höhe? Und wie verhält es sich bei Pachtverhältnissen?
Wie sieht es mit den im Frühjahr 2020 angepriesenen raschen Hilfen für Unternehmen durch den Staat aus? Eine eigene Gesellschaft, die COFAG, war für die Zuerkennung und Ausschüttung der unterschiedlichen Unterstützungsleistungen (Fixkostenzuschüsse, Verlustersatz, Ausfallsbonus, Lockdown-Umsatzersatz) zuständig. Teilweise sind diese noch nicht bei den Unternehmen angekommen, teilweise sehen sich Unternehmen mit Rückforderungsansprüchen der COFAG konfrontiert. Zu Recht?
Themenschwerpunkte
Überblick über die Entscheidungen des OGH zu Bestandzinsreduktion gemäß §§ 1104f ABGB
In welchem Verhältnis stehen OGH-Entscheidungen und anwendbare Förderungsrichtlinien?
Wie begründet die COFAG ihre Rückforderungen bzw ihre Verweigerung von Auszahlungen?
Welche rechtlichen Mittel stehen zur Verfügung, um eine Auszahlung der Förderung zu erwirken oder sich gegen einen Rückforderungsanspruch zu wehren?
Wer zahlt die Miete?
19Jän.09:0010:00Wer zahlt die Miete?Geschäftsraummieten während COVID und Rückforderungsansprüche der COFAG
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COVID-19 ist eine „Seuche“ iSd § 1104 ABGB. Somit war während der Lockdowns keine Miete zu bezahlen. Aber wie verhielt es sich in den Zeiträumen zwischen den Lockdowns? Hat der Mieter Anspruch auf Mietzinsreduktion? Und wenn ja, in welcher Höhe? Und wie verhält es sich bei Pachtverhältnissen?
Wie sieht es mit den im Frühjahr 2020 angepriesenen raschen Hilfen für Unternehmen durch den Staat aus? Eine eigene Gesellschaft, die COFAG, war für die Zuerkennung und Ausschüttung der unterschiedlichen Unterstützungsleistungen (Fixkostenzuschüsse, Verlustersatz, Ausfallsbonus, Lockdown-Umsatzersatz) zuständig. Teilweise sind diese noch nicht bei den Unternehmen angekommen, teilweise sehen sich Unternehmen mit Rückforderungsansprüchen der COFAG konfrontiert. Zu Recht?
Themenschwerpunkte
Zeit
19/01/2023 09:00 - 10:00(GMT+01:00)
Location
Wolf Theiss
Schubertring 6, 1010 Wien
Veranstalter
Wolf Theiss
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Kosten
keine, Anmeldung verpflichtend