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Neues zum pandemiebedingten Mietzinsminderungs-Anspruch

Nach den beiden richtungsweisenden erstinstanzlichen Entscheidungen hat nun auch das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen als Gericht zweiter Instanz pandemiebedingte Mietzinsminderungsansprüche beurteilt. Bemerkenswert ist bei dieser Entscheidung, dass das Gericht erstmals zur Bedeutung der Fixkostenzuschüsse für den Minderungsanspruch Stellung bezogen hat.